Datenschutz im Gesundheitswesen

Datenschutz im Gesundheitswesen

Patientendaten unterliegen dem besonderen Datenschutz. Unabhängig ob Kliniken, Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren, Therapeuten, Physiopraxen, Pflegeheime oder -dienste – hier werden umfangreich Gesundheitsdaten und sensible personenbezogene Daten verarbeitet.

Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind neben der Datenschutz-Grundverordnung zahlreiche Spezialregelungen zu beachten.

Datensicherheit ist vor allem im Bezug auf Patienteninformationen enorm wichtig. Zum einen spielt die digitale Sicherheit dabei eine große Rolle, zum anderen auch die ärztliche Schweigepflicht oder der richtige Platz für den Computer. Ärzte und Therapeuten müssen dafür sorgen, dass personenbezogene Daten nicht in die Hände Unbefugter geraten.

Datenschutz-Check für Praxen und MVZ

Interne Datenschutzorganisation / Datenschutzmanagement in der Arztpraxis
Ärzte benötigen für ihre Praxis ein Datenschutzmanagement, um sicherzustellen und dokumentiert nachweisen zu können, dass sie den Datenschutz entsprechend der EU-DSGVO einhalten.

Wegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht ist es deshalb von größter Bedeutung, sehr sorgsam mit diesen Informationen umzugehen. Ob in der Klinik oder einer Arztpraxis – der Datenschutz ist in folgenden Bereichen von Bedeutung:

Datenerhebung
Welche Informationen dürfen abgefragt werden, die für die Durchführung der Diagnose und Behandlung relevant sind?

Datenweitergabe
Nicht alle Daten aus der Patientenakte dürfen an Versicherungen weitergegeben werden – es muss eine Einwilligungserklärung des Patienten vorliegen.

Datensicherung
In einer Praxis müssen Personendaten vor unbefugten Zugriff durch Dritte ausreichend gesichert sein. Das betrifft sowohl digitale Datensätze als auch Ausdrucke, Formulare und Notizen.

Datengeheimnis
Alle Mitarbeiter, die in der Datenverarbeitung in nicht-öffentlichen Stellen tätig sind, müssen regelmäßig auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.

Unser Datenschutz-Check für Praxen und MVZ

Alle elektronischen Verarbeitungsvorgänge, sowie die Verarbeitung von Patientendaten in Karteien sind auf die datenschutzrechtliche Konformität zu überprüfen und geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.

Bei vielen Prozessen im Gesundheitswesen muss eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden (Art. 35 EU-DSGVO), um voraussichtliche Risiken bei der Verarbeitung von Patientendaten abzuschätzen und Maßnahmen der Abhilfe zu bestimmen.

Bestandsaufnahme welche Daten in der Arztpraxis auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Arztpraxen haben ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen (Art. 30 EU-DSGVO).

Einige Arztpraxen werden einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 EU-DSGVO benennen müssen, der entweder in der Praxis beschäftigt ist oder als externer Dienstleister beauftragt wird.

Das ist in jedem Fall anzunehmen, wenn Ärzte in der Praxis mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen (§ 38 Abs. 1 BDSG neu).

Die zu benennende Person, die nicht der Praxisinhaber sein kann, muss für diese Aufgabe fachlich qualifiziert sein und unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz. Die notwendigen Fachkenntnisse können z. B. über Schulungen erworben werden.

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die Beratung und Betreuung in allen datenschutzrechtlichen Belangen.

Um in Arztpraxen ein Bewusstsein für den Datenschutz und Datenschutzrisiken zu schaffen, ist die Erstellung einer internen Datenschutzrichtlinie sinnvoll, in der z. B. Verhaltensweisen bei Erfassung von Patientendaten, klare Verantwortlichkeiten oder Zugriffsbeschränkungen für Mitarbeiter festgelegt werden.

Bestimmt werden kann darin auch, wie und wo der Nachweis über die einschlägige Rechtgrundlage der Verarbeitung (z. B. eine gesetzliche Bestimmung oder eine Einwilligung) dokumentiert werden kann.

Sowohl Einwilligungserklärungen als auch verwendete Verträge mit Dritten, welche Datenverarbeitungsvorgänge betreffen, sind möglicherweise an das Datenschutzrecht anzupassen.

Einwilligungserklärungen müssen u.a. den Hinweis auf die Widerrufbarkeit enthalten.

Durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen (z. B. beschränkte Zugriffsrechte der Mitarbeiter oder Verschlüsselungsmaßnahmen) und Sensibilisierung der Mitarbeiter ist die Sicherheit der Datenverarbeitung in der Arztpraxis, insbesondere vor Cyberangriffen oder Phishing-Mails zu gewährleisten.

Turnusgemäße Schulungen der Ärzte, Mitarbeiter und Praxisleitung in der Umsetzung der DSGVO und im besonderen im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten oder externen Angriffen dient zur datenschutzkonformen Absicherung in der Praxis und als Nachweis zur Vorlage bei den Aufsichtsbehörden.

Datenschutz in Arztpraxen und MVZ
Datenschutz im Krankenhaus

Datenschutz für Krankenhaus / Klinik

Der Gesetzgeber stellt in Krankenhäusern/Kliniken an den datenschutzkonformen Umgang mit sensiblen Daten sehr hohe Anforderungen. Eine zentrale Rolle beim Datenschutz im Krankenhaus nimmt der organisatorische und technische Teil ein. Allein aufgrund der Vielzahl an sensiblen Daten, die Ärzte tagtäglich nutzen, wird der Datenschutz immer mehr elementarer Bestandteil des klinischen Alltags.

Neben den Vorschriften der DSGVO zum Datenschutzmanagement einer Klinik, spielt hier die Datensicherheit eine tragende Rolle.

Um einen rechtskonformen Umgang mit Patientendaten sicherzustellen, entwicklen unsere Experten ein rechtssicheres und praxistaugliches Datenschutzkonzept für Krankenhäuser.

Dabei setzen wir ein besonderes Augenmerk auf die turnusgemäße Schulungen der Mitarbeiter (Ärzte, Pflegepersonal, Empfangsmitarbeiter und IT), denn das Bewusstsein für die Wichtigkeit des Datenschutzes muss auch bei den Mitarbeitern verankert werden.

Gesetzliche Vorgaben wie die Benennung eines Datenschutzbeauftragten und jährlich verpflichtende dokumentierte Schulungen sind die Basis eines funktionierenden Datenschutzsystems im Krankenhaus und ein Nachweis bei den Aufsichtsbehörden.

Aufgrund der hohen Anforderungen an Datenschutz im Gesundheitswesen sind diese Unternehmen stetig gefordert ihren Status zu analysieren und weiter zu entwicklen.

Patienten und Kunden erwarten Sicherheit und Seriosität im Umgang mit ihren Gesundheitsdaten.

Das Experten Team von BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ unterstützt Sie durch
‣  Analyse des IST Zustand Ihres Datenschutzkonzepts
‣  Ausarbeitung eines Maßnahmenkataloges zur Behebung von Umsetzungsdefiziten
‣  Erstellung eines Datenschutzkonzeptes mit fortlaufender Beratung
‣  Schulung Ihrer Mitarbeiter für ein rechtssicheres Datenschutzmanagment
‣  Erstellung eines Notfall-Plans bei einer Datenschutzverletzung/Datenpanne
‣  Unterstützung und Beratung Ihres Datenschutzbeauftragten – oder als externer Datenschutzbeauftragter
‣  Auskunftspflichten bei Aufsichtbehörden
‣  Gestaltung der IT-Sicherheit

Von unseren Experten und Fachanwälten können Sie maßgeschneiderte Lösungen zur rechtssicheren Umsetzung des Datenschutzes im Gesundheitswesen erwarten.

BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ – Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen.

Rufen Sie uns an unter +49 861 213 94 95 88 (Beratung bundesweit) oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.

Auch per Email sind wir jederzeit für Sie da info@datenschutz-bestspeakers.de

Datenschutzkonzept im Gesundheitswesen