Datenschutzkontrolle – ist Ihr Unternehmen darauf vorbereitet?

Datenschutzkontrolle im Unternehmen

Die Datenschutzbehörden der Bundesländer führen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben regelmäßig anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen durch.

Dabei werden von der Datenschutzbehörde Fragebögen an Unternehmen versandt – ein simpler Fragebogen, dem man fristgerecht Aufmerksamkeit schenken sollte, denn wer sich nur nebenbei damit befasst, bekommt unter Umständen unangemeldeten Besuch. Die Datenschutzbehörden machen sich vor Ort ein Bild und prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen eingehalten werden.

Wie sieht ein Datenschutz-Prüfbogen aus?

Die Datenschutzbehörden versenden Prüfbögen. Darin fragen sie ab, ob das Unternehmen die Vorschriften der DSGVO einhält.

Ein Ausriss der Fragen aus dem Prüfbogen der Datenschutzbehörde:

‣ Wie haben Sie sich auf die EU-DSGVO vorbereitet?
‣ Wie stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in ein Verarbeitungstätigkeitsverzeichnis aufgenommen wird?
‣ Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten Sie personenbezogene Daten?
‣ Wie stellen Sie sicher, dass Sie die Rechte der Betroffenen wahren?
‣ Gewährleisten Sie durch technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau?
‣ Wie prüfen Sie Verarbeitungen mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen?
‣ Führen Sie eine Datenschutz-Folgeabschätzung durch?
‣ Identifizierten Sie bereits risikobehaftete Verarbeitungen?
‣ Passten Sie Verträge mit Auftragsverarbeitern an die DSGVO an?
‣ Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen?
‣ Wie gehen Sie mit Datenschutzvorfällen um?
‣ Können Sie die Einhaltung der oben genannten Punkte nachweisen?

Können Sie diese Fragen für Ihr Unternehmen beantworten?

Erste Kontrollen und wie sie aussehen

Datenschutzbeauftragte der Länder sind die Aufsichtsbehörden. Sie sind dafür zuständig, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu kontrollieren. Sie prüfen gezielt, ob Unternehmen, Vereine, Verbände und Freiberufler die DSGVO auch tatsächlich umsetzen.

Dazu bedienen sie sich folgender Methoden:
‣ Vor-Ort-Kontrollen einzelner Betriebe
‣ Versand von Fragebögen
‣ automatisierte Online-Audits

Unternehmen im Fokus
Die Datenschutzbehörden fokussieren sich überwiegend auf die folgenden Bereiche:
‣ Onlineshops und deren Betrieb
‣ Arztpraxen und ihre Schutzmaßnahmen vor Verschlüsselungstrojanern
‣ Großkonzerne sowie mittelständische Konzerne und ihre Rechenschaftspflicht
‣ Bewerbungsverfahren und die Umsetzung von Informationspflichten
‣ Umsetzung der DSGVO bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

Datenschutzkontrollen umfassen Maßnahmen, die dem Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung im eigenen Unternehmen oder beauftragten Partnerunternehmen dienen.

Findet eine Datenschutzkontrolle in Ihrem Unternehmen statt, beantworten Sie die Fragen der Aufsichtsbehörde wahrheitsgetreu. Die Behördenmitarbeiter führen die Datenschutzkontrolle zunächst über Fragebögen durch. Sie prüfen über stichprobenartige DSGVO-Vor-Ort-Kontrollen den Wahrheitsgehalt Ihrer Angaben. Die Datenschutz-Kontrollmaßnahmen stellen sicher, dass Sie personenbezogene Daten in der Praxis auch tatsächlich schützen.

Können Sie die Fragen des Prüfbogens beantworten?
Wir beraten Sie umfassend zu diesem Thema.

Durch ein umfassendes Audit und Kontrolle Ihres bereits bestehenden Datenschutzkonzeptes unterstützen wir Sie bei der Beantwortung des Fragebogens und stellen sicher, dass Ihr Datenschutzkonzept auch bei einer Prüfung vor Ort alle Anforderungen erfüllt.

Nutzen Sie diesen Service und unser Know How um optimal auf solche Prüfungen vorbereitet zu sein. Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass Ihr Unternehmen jeder Datenschutzprüfung standhält.

Wir entlasten Sie auch von Ihrer Auskunftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden und koordinieren die Kommunikation sowie Schriftverkehr.

Simulierung einer Behördenprüfung
Ihr individueller Auditbericht enthält Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz im Unternehmen, dokumentiert den gegenwärtigen Datenschutz-Zustand des Unternehmens und stellt durch die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen neue Datenschutz-Ziele und noch vorhandene Datenschutzrisiken in Ihrem Unternehmen auf.

Gehen Sie bei einer Datenschutzprüfung mit BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ auf Nummer sicher.

Das Expertenteam und unsere Fachanwälte steht Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Rufen Sie uns an unter +49 861 213 94 95 88 (Beratung bundesweit) oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.

Auch per Email sind wir jederzeit für Sie da info@datenschutz-bestspeakers.de