Industrieunternehmen unterliegen auch der DSGVO

Produktions- und Fertigungsunternehmen sind von der DSGVO betroffen, wenn es auch auf den ersten Blick nicht den Anschein hat.

Industriebranchen verarbeiten personenbezogene Daten in nicht unerheblichen Umfang. Hierbei geht es nicht um Lieferanten, Mitarbeiter oder Kunden, sondern um Maschinendaten, die durchaus einen Personenbezug haben können.

Industrie 4.0 – Maschinendaten und Industrial Internet of Things (IIoT)
Bei der Anwendung des Internets der Dinge im produzierenden und industriellen Umfeld stehen die Anwender der Prozesse im Personenbezug. Betrachtet man die industriellen Prozesse und die zugehörige Datenverarbeitung, fallen auf den ersten Blick insbesondere Maschinendaten an.

Doch die DSGVO definiert hier personenbezogene Daten als „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Wenn sich Maschinendaten, Kennnummern, Standorte Maschinenname auf Anwender oder Maschinenführer beziehen lassen, so unterliegen sie der DSGVO als „Maschinendaten mit Personenbezug“.

Ist Ihr Datenschutzkonzept vollständig?

Industrieunternehmen sollten deshalb bei der Umsetzung der DSGVO unbedingt die scheinbar rein maschinellen Prozesse nach einem möglichen Personenbezug der Daten prüfen. Wird dabei ein Personenbezug festgestellt, müssen die Anforderungen der DSGVO beachtet werden.

Hierzu gehören insbesondere:
‣  Prüfung der Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung der Daten mit Personenbezug
‣  Dokumentation des Zwecks der Verarbeitung, Aufnahme in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
‣  Umsetzung der Betroffenenrechte (wie die Information der Betroffenen, Löschpflichten)
‣  Entwicklung einer Datenschutzrichtlinie, ggf. Betriebsvereinbarungen
‣  Prüfung möglicher Meldepflichten bei einer Datenpanne
‣  Prüfung einer möglichen Datenübermittlung an Dritte
‣  Gewährleistung der Datensicherheit

Das Experten-Team von BEST SPEAKERS DATENSCHUTZ unterstützt Sie bei der Erstellung der über die grundlegenden Vorschriften der DSGVO hinausgehenden erweiterten Abläufe und Verzeichnisse Ihres Datenschutzkonzeptes.

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